Regeln

Teilnahmebedingungen

  1. Mit der Teilnahme an der RTF Leinebergland erkennen die Teilnehmenden den Haftungsausschluss und die Ausschreibung des Veranstalters vor, während und nach der Veranstaltung an.
  2. Eine Teilnahme an der RTF Leinebergland erfolgt auf alleiniges Risiko des Teilnehmenden.
  3. Die Startenden erklären sich damit einverstanden, dass keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, die Organisation, alle Verantwortlichen und Beteiligten gestellt werden.
  4. Die Teilnehmenden erklären mit ihrer Anmeldung und Bestätigung/Unterschrift, dass sie gesund und ausreichend trainiert an den Start gehen und aus dem Wettbewerb genommen werden können, wenn sie Gefahr laufen, sich gesundheitlich zu schädigen. Eine ärztliche Untersuchung wird empfohlen und ist auf Nachfrage vorzulegen.
  5. Die Teilnehmenden haben Sorge zu tragen, dass sie bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherungsanstalt ausreichend Haftpflicht versichert sind.
  6. Den Weisungen der Ausrichtenden ist sofort Folge zu leisten. Wer sich unsportlich verhält, wird aus der Wertung genommen. Bei Gefahr ist auch eine Absage oder Abbruch der Veranstaltung möglich. Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen die Strecke zu verändern, zu verkürzen oder gegebenenfalls die Veranstaltung abzubrechen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr.
  7. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass Bild- & Filmmaterial von ihnen, sowie Auszüge ihrer Meldedaten zu dieser Veranstaltung veröffentlicht werden können und ihnen keinerlei Vergütungsansprüche daraus erwachsen.
  8. Der Veranstalter und der Ausrichter der Veranstaltung und dessen Mitarbeitende übernehmen keinerlei Haftung bei Diebstahl und sonstigen Schadensfällen für Teilnehmende, Funktionäre und anderen Personen.
  9. Das Tragen eines Helmes ist für jeden Startenden Pflicht!
  10. Bremsen: Das Rad der Teilnehmenden – insbesondere die Bremsen – muss in einwandfreien Zustand sein. Bei nicht ausreichender Bremsleistung kann das Rad nicht zur RTF zugelassen werden! Wir empfehlen eine Klingel am Rad!
  11. Verkehrsregeln: Es gelten die Bedingungen der Straßenverkehrsordnung StVO, insbesondere:
    • An einer roten Ampel muss gewartet werden.
    • Stoppschilder sind zu beachten.
    • Benutzungspflichtige Radwege müssen genutzt werden.
    • Auf andere Verkehrsteilnehmer ist Rücksicht zu nehmen.
    • Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer sind zu vermeiden.
  12. Für Schäden an Gesundheit und Material, die aus Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung resultieren, haftet der Veranstalter nicht.
  13. Den Anweisungen der Helfenden und Organisatoren ist immer sofort zu folgen.