Regeln

Teilnahmebedingungen

  1. Mit der Teilnahme an der RTF Leinebergland erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss und die Ausschreibung des Veranstalters vor, während und nach der Veranstaltung an.
  2. Eine Teilnahme an der RTF Leinebergland erfolgt auf alleiniges Risiko des Teilnehmers.
  3. Der Starter erklärt sich damit einverstanden, dass er keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, die Organisation, alle Verantwortlichen und Beteiligten stellen wird.
  4. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung und Bestätigung/Unterschrift, dass er gesund und ausreichend trainiert an den Start geht und aus dem Wettbewerb genommen werden kann, wenn er Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen. Eine ärztliche Untersuchung wird empfohlen und ist auf Nachfrage vorzulegen.
  5. Jeder Teilnehmer hat Sorge zu tragen, dass er bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherungsanstalt ausreichend Haftpflicht versichert ist.
  6. Den Weisungen des Ausrichters ist sofort Folge zu leisten. Wer sich unsportlich verhält, wird aus der Wertung genommen. Bei Gefahr ist auch eine Absage oder Abbruch der Veranstaltung durch die Exekutive möglich. Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen die Strecke zu verändern, zu verkürzen oder gegebenenfalls die Veranstaltung abzubrechen.
  7. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Bild- & Filmmaterial von ihm, sowie Auszüge seiner Meldedaten zu dieser Veranstaltung veröffentlicht werden können und ihm keinerlei Vergütungsansprüche daraus erwachsen.
  8. Der Veranstalter und der Ausrichter der Veranstaltung und dessen Mitarbeiter übernehmen keinerlei Haftung bei Diebstahl und sonstiger Schadensfälle für Teilnehmer, Funktionäre und anderen Personen.
  9. Das Tragen eines Helmes ist für jeden Starter Pflicht!
  10. Bremsen: Das Rad des Teilnehmers insbesondere die Bremsen muss in einwandfreien Zustand sein. Bei nicht ausreichender Bremsleistung kann das Rad nicht zur RTF zugelassen werden! Wir empfehlen eine Klingel am Rad!
  11. Verkehrsregeln: Es gelten die Bedingungen der Straßenverkehrsordnung STVO.
  12. Für Schäden an Gesundheit und Material, die aus Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung resultieren, haftet der Veranstalter nicht.
  13. Den Anweisungen der Helfer und Organisatoren ist immer sofort zu folgen.