Ausschreibung RTF Leinebergland
Veranstalter: Radsportsparte des TSV Gronau (RSG-Gronau)
Die RSG-Gronau lädt alle Radsportler am 01. Mai 2023 zur Teilnahme an der RTF Leinebergland ein. Die RTF Leinebergland führt die ehemalige RTF Roter Fuchs fort, die vom TSV Giesen bis 2018 ausgerichtet wurde. Die Rundfahrt startet nun in Gronau, weshalb die Streckenführungen gegenüber der RTF Roter Fuchs entsprechend angepasst werden mussten.
- Termin: 1. Mai 2023
- Start/Ziel: Parkplatz KGS (Kooperative Gesamtschule) Gronau, Lindenallee, 31028 Gronau (Leine). Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Duschen ist möglich.
- Registrierung/Startkartenausgabe: ab 7.30 Uhr
- Start: Von 9.00 – 10.00 Uhr. Es wird alle 2 Minuten in Blöcken zu je 15 Teilnehmern gestartet. Fahrer der langen Touren starten als Erste.
- Strecken: Es werden vier Strecken angeboten:
Tour 1: 40 km, 330 Höhenmeter
Tour 2: 73 km, 560 Höhenmeter
Tour 3: 115 km, 1020 Höhenmeter
Tour 4: 154 km, 1730 Höhenmeter - Streckenkennzeichnung: Die Streckenverläufe sind ausgeschildert. Streckenteilungen und Kontroll-/Verpflegungspunkte werden zusätzlich beschildert. Darüber hinaus werden GPS-Tracks zum Download bereitgestellt.
- Sternfahrten (An- und Rückfahrt zum Startort) sind möglich.
- Pedelecs oder eBikes wie sie im Volksmund genannt werden, sind grundsätzlich zugelassen, solange die Unterstützung bei 25 km/h endet.
- Altersbegrenzung: Mindestalter 16 Jahre
- Anmeldung: Die Anmeldung wird über Scan&Bike bzw. den zusätzlichen Service PreReg + Scan&Bike durchgeführt. Nähere Erläuterungen dazu s. Anmeldeseite.
Anmeldeschluss: 21.04.2023. Es gilt der Zahlungseingang auf dem Konto. - Startgebühren: 15,- €, Ermäßigung Voranmelder: 8,- € mit Wertungskarte, 10,- € Hobby-/ Trimmfahrer, Schüler*innen 0,- €
- Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag möglich
- Abmeldungen sind möglich, gezahlte Startgelder werden nicht zurückerstattet!
- Teilnahmehinweise: Die Veranstaltung wird nach den Richtlinien der BDR-Sportordnung und der Jahresausschreibung RTF durchgeführt. Gefahren wird auf eigene Gefahr sowie nach den Bestimmungen der STVO. Vorhandene Radwege müssen benutzt werden. Bei Verstößen gegen die STVO werden laut Beschluss des Sportausschusses LV-NDS vom 23.11.89 keine Wertungspunkte vergeben. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung, auch gegenüber Dritten ab. Es gilt die Helmpflicht.