Ausschreibung

Ausschreibung RTF Leinebergland
Veranstalter: Radsportsparte des TSV Gronau (RSG-Gronau)

Die RSG-Gronau lädt alle Radsportler am 01. Mai 2025 zur Teilnahme an der RTF Leinebergland ein. Die RTF Leinebergland führt die ehemalige RTF Roter Fuchs fort, die vom TSV Giesen bis 2018 ausgerichtet wurde. Die Rundfahrt startet nun in Gronau. Die Streckenführungen wurden angepasst und werden entsprechend behördlicher Vorgaben regelmäßig aktualisiert. Es gilt die Ausschilderung am Veranstaltungstag.

  1. Termin: 1. Mai 2025
  2. Start/Ziel: Parkplatz KGS (Kooperative Gesamtschule) Gronau, Lindenallee,  31028 Gronau (Leine). Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Duschen ist möglich.
  3. Anmeldung: ab 7.30 Uhr
  4. Start: Von 9.00 – 10.00 Uhr. Es wird alle 2 Minuten in Blöcken zu je 15 Teilnehmern gestartet. Fahrer der langen Touren 3 und 4 starten als Erste.
  5. Strecken: Es werden vier Strecken angeboten:
    Tour 1: 40 km, 330 Höhenmeter
    Tour 2: 72 km, 560 Höhenmeter
    Tour 3: 115 km, 1220 Höhenmeter
    Tour 4: 152 km, 1570 Höhenmeter
  6. Streckenkennzeichnung: Die Streckenverläufe der Touren 1 und 2 sind ausgeschildert. Die Strecken der Touren 3 und 4 werden nach GPS-Tracks gefahren. GPS-Tracks für alle Touren werden zum Download bereitgestellt. Streckenteilungen und Kontroll-/Verpflegungspunkte werden zusätzlich beschildert.
  7. Sternfahrten sind nicht möglich.
  8. Pedelecs oder eBikes wie sie im Volksmund genannt werden, sind grundsätzlich zugelassen, solange die Unterstützung bei 25 km/h endet.
  9. Altersbegrenzung: Mindestalter 16 Jahre
  10. Anmeldung: s. Anmeldeseite.
  11. Startgebühren: 15,- € (ohne BDR Lizenz), ermäßigte Startgebühr für Inhaber einer BDR Lizenz: 10,- €, Schüler*innen bis 18 Jahre 0,- €
  12. Teilnahmehinweise: Die Veranstaltung wird nach den Richtlinien der BDR-Sportordnung (Download PDF) und der Jahresausschreibung RTF (Download PDF) durchgeführt. Gefahren wird auf eigene Gefahr sowie nach den Bestimmungen der STVO: Rote Ampeln und Stoppschilder müssen beachtet und benutzungspflichtige Radwege müssen genutzt werden. Bei Verstößen gegen die STVO werden laut Beschluss des Sportausschusses LV-NDS vom 23.11.89 keine Wertungspunkte vergeben. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung, auch gegenüber Dritten, ab. Es gilt die Helmpflicht.
  13. Die Kontroll- und Verpflegungspunkte stehen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
    • KP 1 – Wernershöhe: 9:45 – 11:45 Uhr
    • KP 2 – Freden: 10:45 – 13:15 Uhr
    • KP 3 – Hohenbüchen: 10:15 – 14:15 Uhr
    • KP 4 – Bodenwerder: 10:45 – 15:30 Uhr
    • KP 5 – Salzhemmendorf: 11:30 – 16:00 Uhr
  14. Kontrollschluss: Die Veranstaltung wird um 16.00 Uhr beendet.